Bundesgericht heisst Beschwerde einer Studentin mit Dyslexie gut

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Der Zulassungstest für das Medizinstudium, der Numerus Clausus, muss vom Berner Verwaltungsgericht überprüft werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Berner Justiz muss abklären, ob der Test für Menschen mit einer Lese- und Schreibschwäche, einer Dyslexie, fairer gestaltet werden kann.

Marion Vassaux hat den Traum, Tierärztin zu werden. Vassaux hat aber Dyslexie: Sie braucht mehr Zeit, um Fragen zu lesen oder einen Text zu verfassen. An Universitäten erhalten Studierende wie Marion Vassaux in der Regel einen Zeitzuschlag bei normalen Prüfungen.

Unterstützt von Inclusion HandicapDie Universität Bern hatte das Anliegen abgelehnt, mit Hinweis auf die Regeln von Swissuniversities, der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Schweizer Hochschulen. In einer selektiven Prüfung wie dem Eignungstest für das Medizinstudium könne der Nachteilsausgleich nicht fair und praktikabel umgesetzt werden, so die Begründung.

Minderheit sah Gefahr von ÜberkompensierungAm Bundesgericht sorgte der Fall für zeitweise hitzige Diskussionen. Eine Minderheit war der Ansicht, dass durch einen Zeitzuschlag das eigentliche Ziel des Zulassungstests vereitelt werde: Nämlich Studierende unter Zeitdruck arbeiten zu lassen.

Dyslexie durch Medienberichte thematisiertMit dem heutigen Urteil hat sich bei der Zulassung für das Medizinstudium noch nichts verändert. Und es geht nur um die besonderen Eignungstests. Bei normalen Prüfungen im Studium wird Betroffenen der Nachteilsausgleich bereits gewährt.

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