Brutal Angegriffen im Zug: 71-Jähriger Opfer, 20-Jähriger helf, afghanischer Staatsbürger festgenommen

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Ein 71-jähriger Mann wurde in einem Zug brutal angegriffen. Ein 20-jähriger Passagier schritt ein und schützte das Opfer. Der mutmaßliche Täter ist ein 31-jähriger afghanischer Staatsbürger. Die Polizei ermittelt und es wird geprüft, ob eine Ausweisung möglich ist. Der Vorfall löste Empörung aus und wirft die Frage nach der Asylpolitik in Europa auf.

Ein 71-jähriger Mann wurde am 1. Februar in einem Zug brutal angegriffen. Der Angriff geschah kurz vor der Haltestelle Vögelinsegg im Appenzeller Bahni. Ein 31-jähriger Mann betrat das Abteil der ersten Klasse und verübte auf den unbewaffneten Rentner mit Faustschlägen und Tritten gegen den Kopf. Ein 20-jähriger Passagier schritt ein und schützte das Opfer vor dem Angreifer. Der 71-Jährige lag am Boden mit Hämatomen im Gesicht und war benommen. Er stellte später verwirrt Fragen.

Der Helfer wurde glücklicherweise nicht angegriffen. Der mutmaßliche Täter ist ein 31-jähriger afghanischer Staatsbürger, der vorläufig aufgenommen ist. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, aber eine Ausweisung in sein Heimatland ist derzeit nicht möglich oder zumutbar. Der Mann hat in den letzten 18 Monaten mehrfach mit der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden zu tun gehabt. Es gab Vorwürfe von Belästigung bis hin zu versuchten Körperverletzungen. Zuvor wurde er zweimal wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden hat die U-Haft des Mannes für zunächst drei Monate angeordnet. Um die zukünftigen Gefahren des Täters einzuschätzen, soll ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Es wird untersucht, ob durch gezielte Massnahmen die potenziellen Gefahren minimiert werden können. Wie konnte sich ein polizeibekannter mutmaßlicher Wiederholungstäter bis zu diesem Vorfall frei bewegen? Offenbar wurden die früheren Delikte als nicht gravierend genug angesehen, um Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Die Polizei hält Kleinkriminelle oft in Gewahrsam, muss sie aber nach spätestens 24 Stunden wieder freilassen. Der Angriff auf den Senior löste viel Empörung aus. Die Schweizer Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli forderte einen sofortigen Aufnahmestopp und eine konsequente Rückführung von gewaltbereiten Männern. Aber ist eine Ausschaffung des Täter nach Afghanistan, ins Reich der Taliban, realistisch? Die Antwort lautet: unter Umständen schon. Zum ersten Mal seit 2019 schaffte die Schweiz im vergangenen Herbst zwei rechtskräftig verurteilte Afghanen aus. Ein Mann, der eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen eines Ausbruchs beim Fussballspiel und Treten gegen den Kopf eines anderen Flüchtlings kassiert hatte, wurde zurückgeschickt. Insgesamt schaffte die Schweiz im letzten Jahr fünf Personen nach Afghanistan aus, wie das Staatssekretariat für Migration auf Anfrage von CH Media mitteilt. Aktuell befinden sich rund 20 kriminelle Afghanen im Land, die noch ausgeschafft werden sollen. Die vorläufige Aufnahme wird aufgehoben, wenn jemand zu mindestens zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird – egal ob bedingt oder unbedingt. Mehrere kleinere Freiheitsstrafen lassen sich nicht zusammenrechnen. Eine Rückschaffung wäre nicht zulässig, wenn er in der Heimat einem konkreten Risiko von schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wäre. Anfang September teilte das Staatssekretariat für Migration mit, Zwangsausschaffungen nach Afghanistan seien bis jetzt aus operativen Gründen nicht möglich; es stehe keine geeignete Airline zu Verfügung und die Sicherheit der begleitenden Polizisten sei nicht gewährleistet. Der innenpolitische Druck auf den Bund für mehr Härte stieg aber, nachdem Deutschland im vergangenen Sommer erstmals wieder straffällige Afghanen in ihre Heimat zurückgeschickt hatte. Der Flug fand Ende August, eine Woche nach der Messerattacke in Solingen, statt. Ein abgewiesener Asylbewerber aus Syrien tötete drei Menschen und verletzte acht. Mehrere Attentate hatten in Deutschland die Debatte über eine Verschärfung der Asylpolitik heftig auflodern lassen. Ende Mai verstarb ein Polizist in Mannheim nach einer Messerattacke durch einen Afghanen. Wie auch dem Mann, der in Aschaffenburg eine Gruppe Kindergärtler mit einem Messer attackierte, handelt es sich um abgewiesene Asylbewerber aus Afghanistan. Der Angriff auf den Rentner in der Schweiz ist ein weiteres Beispiel für die Herausforderungen, die die Asylpolitik in Europa mit sich bringt

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