Ein Rechtsstudent musste sich vor dem Bezirksgericht Muri wegen seiner Posts in sozialen Medien verantworten. Trotz seiner Verteidigung, die Aussagen seien Teil einer hypothetischen Diskussion gewesen, wurde er verurteilt.
Für den 31-jährigen Studenten der Rechtswissenschaften war es unverständlich, geradezu absurd, was ihm vorgeworfen wurde. Er musste sich am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Muri wegen Schreckung der Bevölkerung und öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit verantworten.
Diese Posts habe er im Rahmen einer Diskussion mit Mitstudierenden gemacht, argumentierte er vor Gericht. Inhalt der Diskussion war die Frage, ob man solche Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen veröffentlichen darf. Auf der Plattform waren rund 500 Personen aktiv. Einige Nutzerinnen und Nutzer fragten nach, was diese Aussagen bedeuten sollen. Bei Friedrich Leibacher handelt es sich um einen Amoktäter, der 2001 im Zuger Kantonsparlament 14 Menschen umbrachte.
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