Andreas Baumann-Zurfluh wurde gegen seinen Willen in den Gemeinderat von Wassen gewählt. Diese Wahl unterstreicht die zunehmenden Probleme, die Gemeinden haben, Kandidaten für Exekutivämter zu finden.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieAndreas Baumann wurde in Wassen gegen seinen Willen gewählt. Der Bauer ist einer von überraschend vielen im Land, die sich einer Zwangswahl beugen müssen. Andreas Baumann-Zurfluh wurde unfreiwillig in den Gemeinderat von Wassen UR gewählt.Viele Gemeinden finden kaum noch Kandidierende für Exekutivämter.Alles beginnt beim Bier.
Diese Problematik griff auch das am vergangenen Dienstag publizierte nationale Gemeindemonitoring der ZHAW School of Management and Law auf. Die Hälfte der befragten Gemeinden gibt an, dass sie ihre Exekutivämter kaum besetzen können. Weil der Zeitaufwand hoch ist. Weil die Arbeit komplexer wurde. Im Durchschnitt muss ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin 9,9 Stunden pro Woche für das Amt aufwenden. Der Präsident oder die Präsidentin gar das Doppelte.
Der gesamte Gemeinderat von Wassen ist parteilos. Und das ist gemäss dem Gemeindemonitoring stark verbreitet. Fast die Hälfte aller Exekutivmitglieder in den Schweizer Gemeinden gehören keiner Partei an. Der Anteil steigt kontinuierlich. Baumann sagt, das sei eine grosse Hürde: «Hätten wir aktive Parteien im Dorf, würden diese nach Kandidatinnen und Kandidaten suchen und für sie weibeln.» So bleibe die Rekrutierung allein am Gemeinderat hängen.
Gleichzeitig gab es minime Lockerungen. Die Amtspflicht endet im neuen Gesetz, wenn eine Person 65 Jahre alt wird. Auch kann sie das Amt seither «aus wichtigen Gründen» ablehnen, etwa wegen körperlicher Gebrechen oder wirtschaftlicher Nachteile. Und der Regierungsrat benannte das «Gesetz über den Amtszwang» in «Gesetz zur Besetzung von Behörden» um. Das vorherige Wording sei «psychologisch ungünstig» gewesen.
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