Die Baselbieter Regierung hat die Aussagen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Fall des Schriftstellers Alain Claude Sulzer kritisch kommentiert.
Die Baselbieter Regierung hat die Aussagen der Geschäftsprüfungskommission zum Fall des Schriftstellers Alain Claude Sulzer kritisch kommentiert.
Dies gelte insbesondere, wenn einzelne Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft gegenüber den Medien aktiv genannt und kritisiert würden – dies auch mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Kantons als Arbeitgeber. Dies, obschon der Ausschuss Sulzers Gesuch um einen Werkbeitrag aufgrund der literarischen Qualität des Buchs habe gutheissen wollen.
Baselbieter Regierung GPK Bericht Kontroverse «Zigeuner» Kantonale Zusammenarbeit
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