Nach dem Strafgericht verhandelt das Kantonsgericht als zweite Instanz den tödlichen Unfall beim Bahnhof Zwingen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verurteilung des Sicherheitswärters.
Nach dem Strafgericht verhandelt das Kantonsgericht als zweite Instanz den tödlichen Unfall beim Bahnhof Zwingen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Verurteilung des Sicherheitswärters.. Der 29-Jährige wurde um Mitternacht nach einer Diskussion mit dem Bauleiter in einem ungesicherten Baustellenbereich auf den Gleisen von einem Zug erfasst.
Das Gericht sprach im Juli 2023 den Sicherheitswärter frei, weil nicht bewiesen werden könne, dass er den verstorbenen Sicherheitschef nicht vor der gefährlichen Situation gewarnt habe. Der Bauleiter wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt.
Es ging um die Positionen der Beteiligten, die elektronische Warnanlage, für wen sich der Sicherheitswärter verantwortlich fühlte und weshalb der Bauleiter unmittelbar vor dem Unfall am Rande der Gefahrenzone ein emotionales Gespräch mit dem Sicherheitschef geführt hatte. Zum Gespräch kam es, weil der Sicherheitschef die Bauarbeiten stoppen wollte, weil aus seiner Sicht die nötige Sicherheit nicht gegeben gewesen sei.
Auch reiche es in seiner Position als Sicherheitswärter nicht aus, sich nur für seine Gruppe, die Gleisarbeiter, verantwortlich zu fühlen. «Der Sicherheitswärter hat innerhalb seines überblickbaren Bereichs seine Pflichten nicht wahrgenommen. Er hat bei weitem nicht alles gemacht, um den Unfall zu verhindern.»Guido Hensch, Verteidiger des Sicherheitswärters, kritisierte dagegen die Staatsanwaltschaft scharf.
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