Charles Martin wurde als Kind Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Nun arbeitet Basel-Stadt eigene Verfehlungen auf.
Fotos aus seiner Kindheit hat Charles Martin keine. Schlechte Erinnerungen dafür zuhauf. Typisch für ein Kind, das Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wurde. Die alleinerziehende Mutter hatte weder das Geld für einen Fotoapparat noch die Möglichkeit, sich um ihren Jungen zu kümmern. Die Behörden steckten ihn mit sieben Jahren ins Kinderheim. Dort interessierte man sich nicht für das Aufwachsen von Charles.
Wer sind die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen? Box aufklappen Box zuklappen Bis 1981 wurden in der Schweiz Kinder, Jugendliche und Erwachsene Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Ihnen wurde Unrecht angetan, hat der Bundesrat 2013 eingestanden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga entschuldigte sich damals öffentlich bei den Opfern. Zudem wurde ein Solidaritätsfonds eröffnet. Opfer haben Anrecht auf 25'000 Franken aus diesem Geldtopf.
Die Gruppe der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ist gross. Der Bund schreibt: «Über das ganze 20. Jahrhundert wurden schweizweit mindestens 60'000 Personen in rund 650 Anstalten administrativ versorgt, ohne dass diese Personen ein Delikt begangen und gerichtlich verurteilt worden sind.» Kantone müssen Verfehlungen aufarbeitenGeschichten wie jene von Charles Martin hat der Bund bereits aufgearbeitet. 2013 entschuldigte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei den Opfern offiziell. Sie bekommen 25'000 Franken ausbezahlt. Das ist ein «Solidaritätsbeitrag». Jetzt müssen die Kantone die eigenen Verfehlungen wissenschaftlich untersuchen. Basel-Stadt will zum Beispiel 600'000 Franken für die Aufarbeitung zahlen.
Die meisten Kantone arbeiten Geschichte aufZiel ist laut Bundesamt für Justiz , ein möglichst umfassendes Bild der verschiedenen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen zu erhalten.
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