Asylkrise in der Schweiz: Kantone vor dem Kollaps, Bund schließt Zentren

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Asylkrise in der Schweiz: Kantone vor dem Kollaps, Bund schließt Zentren
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Trotz sinkender Flüchtlingszahlen warnen Gemeinden und Kantone vor einem Zusammenbruch ihrer Asylsysteme. Der Bund schließt hingegen temporäre Asylzentren, da es zu viele leere Betten gibt. Die Praxisänderung, ukrainische Schutzsuchende mit absehbar negativem Status S länger in den Bundesasylzentren zu behalten, wird von einigen kantonalen Sozialdirektoren begrüßt, doch die Gemeindeverbände sehen mehr Handlungsbedarf

Obwohl 2024 die Zahl der Flüchtlinge in die Schweiz zurückgegangen ist, warnen Gemeinden und Kanton e vor dem Zusammenbruch ihrer Asylsysteme. Am Montag meldete der Kanton Aargau einen neuen Höchststand von über 9500 Asylsuchenden, die teilweise in unterirdischen Notunterkünften leben. Die Situation auf nationaler Ebene ist jedoch anders: Der Bund schließt Ende Januar neun temporäre Bund esasylzentren, da es zu viele leere Betten gibt.

Laut Daniel Bach vom Staatssekretariat für Migration (SEM) entfallen rund 1700 Plätze. Ab dem 1. März würde der Bund noch 7000 Plätze betreiben. «Wir verfügen damit über ausreichende Kapazitäten und müssen keine vorzeitigen Zuweisungen an die Kantone vornehmen», so der Mediensprecher. Die Schließungen der Bundesasylzentren lösen unter den Gemeinden Unverständnis aus: «Obwohl die Bundesasylzentren im ganzen vergangenen Jahr nur zu 50 Prozent ausgelastet waren, überweist der Bund weiterhin Menschen an die Kantone und Gemeinden, die ohnehin schon überlastet sind», sagte Claudia Kratochvil, Direktorin des Gemeindeverbands kürzlich der «NZZ am Sonntag» . Viele Gemeinden und Kantone wissen nicht mehr, wohin sie die Personen unterbringen sollen. «Es ist uns bewusst, dass die Kantone in den letzten Jahren stark belastet wurden und noch immer belastet werden», sagt Bach auf Anfrage von 20 Minuten. Laut geltendem Recht würden Asylsuchende den Kantonen zugewiesen, wenn sie einen positiven Entscheid hätten oder nach maximal 140 Tagen. Nun plant das SEM aber eine Praxisänderung: «Um sie zu entlasten, wird das SEM ab Mitte Januar diejenigen Schutzsuchenden aus der Ukraine in den Bundesasylzentren behalten, deren Gesuch um Status S voraussichtlich abgelehnt wird.» Die Schweiz vergibt den Schutzstatus S längst nicht mehr so einfach wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs. Laut Bach werden rund 15 Prozent der Gesuche abgelehnt. Pro Monat würden also 200 Personen weniger den Kantonen zugewiesen.Kanton Aargau: «Keine nachhaltige Entspannung» Jris Bischof und Gaby Szöllösy von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren freuen sich über den Entscheid des Bundes, die Ukrainer nicht mehr ohne Entscheid in die Kantone zu verteilen: «Dies, weil es für die Kantone sonst schwierig einzuschätzen ist, ob sie die Schutzsuchenden längerfristig unterbringen und integrieren müssen oder ob die Ausreise organisiert werden muss.» Die Maßnahme bringe etwas Entlastung: «Zentral ist für uns jedoch, dass der Bund beim Abbau der Pendenzen ganz allgemein vorwärts macht.» Pia Maria Brugger, die den kantonalen Sozialdienst im Aargau leitet, ist indes skeptisch: «Aktuell gehen wir – unter sonst gleichbleibenden Umständen – nicht davon aus, dass eine solche Reduktion zu einer nachhaltigen Entspannung führen würde; dennoch wäre es eine Verbesserung.» Auch der Gemeindeverband begrüßt, dass ukrainische Schutzsuchende mit absehbar negativem Entscheid länger in den Bundesasylzentren bleiben. Wichtig sei dabei, dass der Bund auch deren Rückkehr organisiert. Sprich, dass die Personen nach einem negativen Entscheid nicht den Kantonen und Gemeinden zugewiesen würden: «Erst damit fällt für die Gemeinden der Aufwand in Zusammenhang mit Unterbringung, Einschulung und Administration tatsächlich weg», sagt Direktorin Claudia Kratochvil auf Anfrage.

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