Anwalt: Miet-Vorlagen können KMU schaden

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Geschäftsräume in Untermiete sind in der Schweiz verbreitet – nicht nur, um wegen Homeoffice leerstehende Büroflächen zu bewirtschaften.Am 24. November kommen zwei mietrechtliche Vorlagen zur Abstimmung. Diese betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch KMU. Der Präsident des Verbands der Geschäftsmieter warnt vor den Folgen einer Annahme.Am 24. November kommen zwei mietrechtliche Vorlagen an die Urne.

In der Diskussion um diese Vorlage ist oft von Wohngemeinschaften die Rede. Doch auch unter Schweizer KMU sei die , erklärt Armin Zucker dem «Tages-Anzeiger». Der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt ist Präsident des Verbands der Geschäftsmieter.Die Untermiete sei für viele Schweizer Firmen finanziell wichtig, erklärt er.

Schwerwiegender ist nach Ansicht Zuckers die Möglichkeit, Untermieten zu verbieten, die länger als zwei Jahre dauern. Gerade für Geschäftsräume sind längere Laufzeiten üblich, geschäftlich umzuziehen, ist aufwändig und teuer.Mit der Kritik konfrontiert erklärt Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands, die Vermieter könnten auch weiterhin Untermieten erlauben, die länger als zwei Jahre dauern.

Der Vertreter der Geschäftsmieter befürchtet, dass profitmaximierende Vermieter die neue Rechtslage ausnutzen könnten und beispielsweise die Miete erhöhen könnten, sofern ihre Mieter einen Teil der Räume oder Flächen weitervermieteten. Dies mit dem Argument, diese würden ja Geld sparen, indem sie untervermieten.Für KMU ist ein Umzug immer ein teurer Kraftakt, manche sind auf einen bestimmten Standort angewiesen, etwa Läden mit Stammkundschaft.

Die Mitglieder des Verbands würden fast alle bürgerlich wählen, erklärt Armin Zucker dem «Tages-Anzeiger». Am 24. November würden sie aber fast alle im Sinne Jacqueline Badrans Nein zu den Mietvorlagen stimmen. Zumindest empfiehlt er auf der Website des Verbands eindringlich dazu.

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