Die Staatsanwaltschaft bestraft einen Aargauer Gastronomen wegen Veruntreuung. Der Wirt hat die Miete für eine geliehene Kaffeemaschine nicht mehr bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft bestraft einen Aargauer Gastronomen wegen Veruntreuung. Der Wirt hat die Miete für eine geliehene Kaffeemaschine nicht mehr bezahlt.
In aller Kürze könnte man diese Geschichte so zusammenfassen: Kaffeemaschine gemietet, nicht zurückgegeben, jetzt bestraft. Etwas ausführlicher geht sie so: Im Sommer 2023 mietet ein Gastronom bei einer Firma aus Zug, die sich auf Leasingangebote spezialisiert hat, eine professionelle Kaffeemaschine. Die Maschine der Aargauer Firma Franke ist auf die Gastronomie ausgelegt: Vollautomat, Milchkühleinheit, Tassenwärmer. Barkaufwert: 18’150 Franken. Der Wirt und die Leasingfirma vereinbaren eine Mietdauer von 40 Monaten bei einem monatlichen Mietzins von 408 Franken.
Die Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg wertet das Vorgehen des Geschäftsführers als Veruntreuung. Der Beschuldigte habe wie ein Eigentümer über die Kaffeemaschine verfügt und sich dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil in der Höhe des Marktwerts der Kaffeemaschine verschafft. Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zu einer Busse von 1200 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Franken.
Faulenzen ist für Emil Steinberger auch mit 91 Jahren noch keine Option. Wir haben den berühmtesten Humoristen der Schweiz in seinem Basler Atelier besucht. Ein Gespräch über Tränen, Thomas Gottschalk und über den Dokfilm «Typisch Emil», an dem Steinberger aktiv mitgearbeitet hat.Copyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten.
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