Aargauer Regierungsrat will Axpo-Verwaltungsrat entmachten

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Aargauer Regierungsrat will Axpo-Verwaltungsrat entmachten
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Der Kanton Aargau will die Vergütung der Axpo-Führung neu regeln und den Verwaltungsrat entmachten. Die Löhne und Boni für die Geschäftsleitung sollen künftig nicht mehr vom Verwaltungsrat, sondern von der Generalversammlung festgelegt werden.

Axpo - Verwaltungsrat zahlt Rekord- Boni . Der Kanton Aargau will die Vergütung der Axpo -Führung neu regeln. Der Verwaltungsrat legt die Löhne und Boni für die Geschäftsleitung fest, was bald möglicherweise geändert wird. 8,6 Millionen Franken kassiert die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr. Allein CEO Christoph Brand erhält 1,8 Millionen Franken – beides sind Rekordwerte.

Der Energiekonzern hatte jüngst das zweitbeste seiner Unternehmensgeschichte vorgelegt mit einem Gewinn von 1,5 Milliarden Franken. Auch weil sich der Staatskonzern letztes Jahr wegen Liquiditätsproblemen unter dem Rettungsschirm des Bundes eingenistet hatte. Die angekündigten Vergütungen seien «nicht vertretbar», sagte der Energiedirektor Stephan Attiger der AZ.«Sie erwecken in der Öffentlichkeit den Anschein einer Kompensation für die während der Zeit unter dem Rettungsschirm entgangenen Boni.» Der Grosse Rat legte nach: Sämtliche Parteien forderten in einer Motion Nun macht der Regierungsrat ernst: Er will eine grössere Mitsprache der Eigentümer bei den Vergütungen für die Konzernleitung, teilt er mit. Diese umfasst nicht nur die sechsköpfige Geschäftsleitung, sondern auch den neunköpfigen Verwaltungsrat. Die Löhne und Boni für das folgende Geschäftsjahr sollen nicht mehr vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Stattdessen soll die alljährliche Generalversammlung diese genehmigen. Greifen könnte dieser Entscheid allerdings erst auf das Geschäftsjahr 2025/26. Den Antrag wird der Kanton Aargau an der Generalversammlung vom 17. Januar einreichen – als «erste kurzfristige Massnahme» der Axpo-Statuten. Der Aargauer Regierungsrat prüfe weitere Massnahmen zur Vergütungspolitik der Axpo, an der er 28 Prozent der Aktien hält. Die Statutenänderung, die der Kanton Aargau beantragt, entspricht seinen Richtlinien zur Public Corporate Governance, wie es in der Mitteilung weiter heisst

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