In mehreren Mails beschimpfte ein Rorschacher den Stadtpräsidenten Robert Raths. Deshalb musste er sich vor Kantonsgericht verantworten. Das Kantonsgericht bestätigt den Schuldspruch der Vorinstanz. Zum Unmut des Beschuldigten, der nun vor Bundesgericht ziehen möchte.
47-Jähriger erneut wegen übler Nachrede und Beschimpfung von Rorschacher Stadtpräsident verurteilt – nun will der Beschuldigte vor Bundesgericht ziehen
Der 47-Jährige erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und zog vor das Kreisgericht Rorschach, das ihn in einem von fünf Anklagepunkten freisprach. Doch auch das genügte dem Rorschacher Einwohner nicht, er reichte Berufung ein. Am vergangenen Dienstag forderte er vor Kantonsgericht einen Freispruch in allen Anklagepunkten.
Das sei nie geschehen, argumentierte F. auch vor Kantonsgericht, weshalb er «aus Notwehr» fünf Mails mit zwei unterschiedlichen Adressen verfasst habe. Zwei davon schrieb F. unter dem Pseudonym einer ominösen «Heil-Protest-Bewegung», die laut Mail-Inhalt darauf spezialisiert sei, «Lügner und Gesetzesbrecher in Führungspositionen zu neutralisieren.
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