Bundesgericht bestätigt Zürichs Regeln für städtische Wohnungen

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2018 verschärfte die Stadt Zürich die Regeln für das Vermieten städtischer Wohnungen. Sie führte gewisse Einkommensobergrenzen ein, zudem darf man nicht allein in einer zu grossen Wohnung wohnen. Dagegen wehrten sich zwei Personen. Das Bundesgericht gab der Stadt Zürich nun aber auf ganzer Linie recht.

Selten finden die Bundesrichterinnen und Bundesrichter in Lausanne so klare Worte wie in den zwei heute publizierten Urteilen. Erstens: Gutbetuchte hätten trotz unbefristetem Mietvertrag für eine städtische Wohnung keinen Anspruch darauf, für immer günstig zu wohnen. Zweitens: Dass eine Frau fast 30 Jahre in einem städtischen Einfamilienhaus gelebt habe, sei kein Grund, dass sie bleiben dürfe. Im Gegenteil.

Zwei Personen haben sich gewehrt – und vor Gericht verlorenAnlass für die harschen Worte sind neue Regeln der Stadt Zürich, die sie auch ihren bisherigen Mieterinnen und Mietern mitgeteilt hat. Die Wohnungen müssen angemessen belegt sein. Zum Beispiel müssen mindestens drei Personen in einer Vier-Zimmer-Wohnung leben, und man darf nicht zu viel Geld haben. Zwei Personen haben sich gegen die neuen Regeln gewehrt.

02:33 Video Archiv: Reiche werden aus städtischen Wohnungen verbannt Aus Schweiz aktuell vom 15.11.2017. abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden. Das Mietgericht Zürich und das Zürcher Obergericht hatten den beiden recht gegeben mit teils abenteuerlichen Begründungen. So fand das Obergericht, es sei doch gut für die Stadt Zürich, wenn das Einfamilienhaus nur von einer Person bewohnt werde. Das nutze das Haus weniger ab.

Laut Bundesgericht verkennt das Obergericht, dass die Stadt keine private Vermieterin sei und die Wohnung mit öffentlichen Mitteln verbilligt werde. Die verschärften Regeln seien rechtmässig. Eine optimale Auslastung von städtischen Wohnungen ist laut Bundesgericht ein legitimes Interesse der Allgemeinheit respektive der Wohnungssuchenden, da der Wohnraum in Zürich so knapp sei.

Solidarisierung mit Menschen mit tieferem EinkommenDas Bundesgericht solidarisiert sich also klar mit Mieterinnen und Mietern mit tieferen Einkommen. Das Urteil ist ein deutliches Votum. Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, sind für ärmere Personen bestimmt. Wer später zu mehr Geld kommt oder aufgrund persönlicher Veränderungen in einer zu grossen Wohnung lebt, muss Platz machen für andere, die es nötiger haben.

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