Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach einer Renovation der Mietpreis einer Genfer Wohnung stärker steigen darf als vom Kantonsgericht vorgesehen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass nach einer Renovation der Mietpreis einer Genf er Wohnung stärker steigen darf als vom Kantonsgericht vorgesehen.
Nach einem Entscheid des Bundesgerichts darf der Mietpreis einer Genfer Wohnung nach einer Renovation stärker steigen als vom Kantonsgericht erlaubt. - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERONnach einer Renovation stärker erhöht werden als vom Kantonsgericht vorgesehen. Mit dem Urteil hat das Bundesgericht hat die Modalitäten für die Bestimmung der zulässigen Mietpreiserhöhung nach einer Renovierung konkretisiert.
Es hat festgelegt, dass Investitionen, die zu einer Wertsteigerung führen, mit dem gleichen Satz vergütet werden können, der auch für die Berechnung der zulässigen Nettorendite definiert ist. Erlaubt ist demnach ein Ertrag, der denIm konkreten Fall ging es um eine 5-Zimmer-Wohnung in Genf.
Es stellte fest, dass der von Kantonsgericht bestimmte Betrag auf einem Rechenfehler und einer veralteten Rechtsprechung basierte, die seit vier Jahren nicht mehr gültig ist. Diese hatte den zulässigen Ertrag auf 2 Prozent festgelegt, ausgehend von einem2 Prozent oder weniger beträgt. Diese Berechnungsmethode soll laut Bundesgericht auch bei Mietpreiserhöhungen angewendet werden, die durch Renovierungen mit Wertsteigerung begründet sind.
Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisiert hingegen, dass der Zinssatz, der bei der Überwälzung von Mehrleistungen auf den Mietzins geschlagen wird, mit dem Urteil erhöht wird. So würden Hauseigentümer von den Renditen profitieren, während die Kosten auf die Mieterinnen und Mieter geschoben würden.
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