Im Wohnplatzstreit hat das Bundesgericht der Stadt Zürich recht gegeben und frühere Urteile revidiert. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus.
Im Wohnplatzstreit hat das Bundesgericht der Stadt Zürich recht gegeben und frühere Urteile revidiert. Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus.Die Zimmeranzahl darf lediglich um eins mehr sein, als die Anzahl der Bewohner.
Zudem darf das Gehalt der Mieter nur sechsmal höher sein als die Bruttomiete. Die Vorschriften gelten für alle Mietverträge, die nach dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden.Aber was passiert mit den etwa 4900 älteren Mietverträgen? Die Stadt Zürich verschärfte diese nachträglich gemäss den neuen Regeln und gewährte den Mietern eine Frist von fünf Jahren, um sich anzupassen.
Bei Ablehnung dieser Alternativen droht die Kündigung. Dennoch lehnten etwa 50 Mieter diese Änderungen ab, von denen zwei, einschliesslich der einsamen Bewohnerin eines 6-Zimmer-Hauses, ihre Fälle vor Nachdem das Zürcher Obergericht beiden Klägern Recht gegeben hatte, kippte nun das Bundesgericht diese Urteile. Genauere Gründe für diese Entscheidung stehen allerdings noch aus.
Beide Parteien möchten die genaue Begründung des Bundesgerichts abwarten, bevor sie weitere Schritte einleiten.
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