Die Veröffentlichung von Impfstoffverträgen des Bundes mit Herstellern wie Moderna hat Kritik von Impfgeschädigten und Experten ausgelöst. Sie bemängeln, dass Risiken verschwiegen und die Haftung auf die Bevölkerung abgewälzt wurde. Das BAG verteidigt seine Strategie.
Katja Braendle, Vizepräsidentin von Post-Vakzin-Syndrom Schweiz, stellt die zentrale Frage, wer die Verantwortung für das Tragen unbekannter Risiken im Zusammenhang mit Impfung en übernehmen soll. Die Veröffentlichung der Verträge zwischen dem Bund und Impfstoffherstellern wie Moderna hat bei ihr und dem Verein für Impfgeschädigte der Covid-19- Impfung Fassungslosigkeit ausgelöst.
Braendle betont, dass es nicht darum gehe, die damalige Impfstrategie des Bundes grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern die Verträge offenbaren, dass der Bund die Hersteller geschützt und mit Risiken gerechnet habe, über die in der Impfkampagne jedoch nie offen gesprochen wurde. Die Impfung wurde stets als sicher und wirksam dargestellt, während die Haftung für mögliche Risiken vollständig auf den Bund und somit die Bevölkerung abgewälzt wurde.
Infektiologe Philipp Tarr von der Universität Basel, ehemaliger Leiter des Nationalen Forschungsprogramms 74 zu Impfskepsis, stimmt der Kritik des Vereins teilweise zu. Er kritisiert, dass die Impfkampagne des BAG zu Beginn von 2021 einseitig positiv ausgerichtet war und die Aussage vermittelte, dass das Problem das Virus und nicht die Impfung sei. Obwohl schwere Risiken in den Zulassungsstudien nicht auftraten, sind sehr seltene Nebenwirkungen, die möglicherweise nur in einem von 100'000 Fällen vorkommen, in diesen Studien oft nicht erkennbar.
Tarr argumentiert, dass diese Unsicherheit kommuniziert hätte werden sollen, der Bund sich jedoch dagegen entschied, um eine mögliche Skepsis und Impfzurückhaltung in der Bevölkerung zu vermeiden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht die Situation anders und betont, dass in einer Krisensituation wie einer Pandemie die schnelle Entwicklung wirksamer und sicherer Impfstoffe durch die Hersteller von entscheidender Bedeutung sei.
Das BAG verweist auf die hohe Nachfrage nach Covid-Impfstoffen im Jahr 2021 und betont, dass bei der Beschaffung eine auf Sicherheit ausgerichtete Strategie verfolgt wurde, die nur Impfstoffe mit Zulassung für die Schweiz umfasste. Diese Zulassung setzt nachweislich Sicherheit, Wirksamkeit und hohe Qualität voraus. Das BAG weist darauf hin, dass während der Pandemie regelmäßig über mögliche Nebenwirkungen informiert wurde, beispielsweise durch Faktenblätter und Informationen von Swissmedic sowie durch Aufklärung in den Impfzentren.
Empfehlungen wurden laufend und transparent an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst. Die Anliegen von Personen, die von Impfschäden betroffen sind, werden ernst genommen und alle Gesuche bezüglich Entschädigungen oder Genugtuungen sorgfältig geprüft. Katja Braendle kritisiert jedoch, dass Impfgeschädigte sich vom Bund im Stich gelassen fühlen und eine faire, unbürokratische und angemessene Unterstützung für Menschen fordern, die gesundheitliche und finanzielle Folgen der Impfkampagne tragen. Sie erwartet zudem ein rückwirkendes Zugeständnis des Bundes, dass es beim Start der Impfkampagne unbekannte Risiken gab.
Bisher hat das BAG zwei Gesuche bewilligt, wobei eine Person eine Genugtuung von 12’500 Franken und eine Entschädigung von 1360 Franken erhielt, während einer zweiten Person 6000 Franken Genugtuung zugesprochen wurden. Tarr betont, dass das Auftreten sehr seltener Risiken erst nach der Impfung vieler Menschen erkennbar wird und dass Studien aus Skandinavien gezeigt haben, dass eine nuancierte Kommunikation das Vertrauen in die Behörden stärken kann. Dieser Aspekt sollte in zukünftigen Pandemien stärker berücksichtigt werden
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