Zwei Taxi-Chauffeure aus Biel wurden wegen Übergriffen auf Frauen verurteilt. Trotz der Urteile dürfen sie ihren Beruf weiterhin ungehindert ausüben. Das sorgt für Kritik und Fragen an die Praxis der Stadt Biel.
In Biel BE dürfen Taxifahrer weiterhin Kundinnen chauffieren, auch wenn sie wegen eines Übergriffs auf einen Fahrgast verurteilt wurden. In Biel wurden zwei Taxi-Chauffeure wegen Übergriffe n auf Frauen verurteilt, die im Zusammenhang mit der Taxizufuhr standen. Der erste Fall ereignete sich demnach in einer Nacht im August 2021. Ein Taxifahrer aus Biel streichelte den Oberschenkel seiner Kundin, bevor er sie gewaltsam festhielt.
Sie wehrte sich, er packte ihren Arm und schlug ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf. Die Frau konnte sich schließlich befreien und erstattete am nächsten Tag eine Anzeige. Er legte Berufung gegen das Urteil ein, weshalb der Fall am 12. Dezember vor dem Amtsgericht Biel neu verhandelt wurde. Die bedingte Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Wieder legte der Mann eine Berufung ein. Der Rechtsstreit sei bis heute nicht abgeschlossen, heißt es in dem Bericht. Doch der Taxichauffeur darf trotz des schwebenden Verfahrens weiter seinen Beruf ungehindert ausüben.Der zweite Fall ähnelt dem ersten: Ein weiterer Taxifahrer sollte am vergangenen Donnerstag vor dem Bieler Amtsgericht verurteilt werden. Die Vorwürfe liegen zwei Jahre zurück. Der Beschuldigte soll in der Nacht auf den 22. Januar 2022 eine Bestellung entgegengenommen haben. Die Kundin forderte ihn auf, vorne einzusteigen. Unter dem Vorwand, ihm sei kalt, habe er ihre Hände genommen. Anschliessend habe er sie an Knie, Oberschenkel, Gesicht, Hals und Brust berührt. Während der Fahrt zwischen Orvin und Biel habe die Kundin ihn mehrfach zurückgewiesen. Zweimal habe er ihr Geld für Geschlechtsverkehr angeboten – sie lehnte ab, stieg aus und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zunächst wegen «Belästigung durch sexuelle Handlungen» – eine Stufe unter dem Vorwurf der sexuellen Nötigung. Auch dieser Taxifahrer legte Berufung ein, erschien aber nicht zur Gerichtsverhandlung vom Donnerstag. Doch auch hier gilt: Der Taxifahrer, der wegen «Belästigung durch eine sexuelle Handlung» für schuldig erklärt wurde, kann seinen Beruf ohne Einschränkungen weiter ausüben.Das «Bieler Tagblatt» berichtet im Zusammenhang mit diesen zwei Fällen von einem «System, das Fragen aufwirft» und einer «schwammigen Praxis». Gemäß kantonalbernischen Vorschriften ist ein Taxichauffeur demnach verpflichtet, jede Verurteilung, die sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe übersteigt, innerhalb von 14 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil der zuständigen Behörde zu melden. Laut der Stadt Biel wird bei einer Verurteilung, die diesen Schwellenwert erreicht, Über die kantonale Taxiverordnung hinaus verfügt die Stadt Biel über einen gewissen Ermessensspielraum. Es gebe Bestimmungen zum rechtskonformen Verhalten des Taxifahrers, betont André Glauser, Sicherheitsdelegierter der Stadt. «Die gesetzlichen Leitplanken sind weit gefasst und geben uns eine Handhabe.» Der Handlungsspielraum der Gemeindebehörde orientiert sich demnach an der oben genannten kantonalbernischen Vorschrift. Glauser betont, dass unter diesem Strafmass die Lizenz ebenfalls entzogen werden könne. «Wenn die Vorwürfe schwerwiegend erscheinen, könnten wir die Berufsausübung im Einzelfall verbieten.» Das Problem: Die Vergehen müssten zuerst einmal die Abteilung für öffentliche Sicherheit erreichen. Und der städtischen Behörde gebe. Weiter heisst es, dass sich ohne vertrauliche Hinweise von nahestehenden Personen an der Situation nichts ändern werde. Der Sicherheitsdelegierte schätzt, dass der letzte Konzessionsentzug in Biel mindestens zehn Jahre zurückliegt
Biel Sexualdelikte Taxifahrer Übergriffe Rechtssystem Stadt Biel
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