Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der «ERZ-Affäre» Anklage gegen den ehemaligen Direktor von «Entsorgung und Recycling Zürich» (ERZ) erhoben.
Wie die Oberstaatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich das Strafverfahren nun abgeschlossen und am 8. September Anklage im abgekürzten Verfahren gegen den ehemaligen Direktor von ERZ, Urs Pauli, erhoben. Unter anderem wird dem Ex-Direktor mehrfache ungetreue Amtsführung, mehrfache Urkundenfälschung im Amt und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen.
Im vorliegenden Strafverfahren beantragt die Staatsanwaltschaft für Pauli eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Der Anwalt des ehemaligen ERZ-Direktors lässt ebenfalls am Mittwoch verlauten, dass zahlreiche Vorwürfe des Stadtrates sich als strafrechtlich irrelevant erwiesen haben. «Es verbleibt einzig eine Anklage wegen privater Nutzung von Geschäftsfahrzeugen und der falschen Verbuchung von Sanierungsausgaben. Mein Mandant erhält eine bedingte Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe, die er akzeptiert.
Zwei weitere Kadermitarbeiter wurden laut der Oberstaatsanwaltschaft bereits Mitte 2020 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung ebenfalls mit einem Strafbefehl bestraft. Das Verfahren gegen einen ehemaligen Projektcontroller wegen ungetreuer Amtsführung hat die Staatsanwaltschaft hingegen im Mai 2023 eingestellt, da ihm kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
«Weiterhin pendent ist ein Verfahren gegen einen ehemaligen Projektleiter des ERZ und einen privaten Unternehmer wegen passiver bzw. aktiver Bestechung», so die Oberstaatsanwaltschaft in der Mitteilung abschliessend.Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
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