Die Stadt Zürich hat die Untervermietung über Plattformen wie Airbnb für ihre Mieter verboten. Trotzdem nutzen einige Mieter in den Wohnsiedlungen Hornbach und Hardau II Airbnb, um ihre Wohnungen kurzfristig zu vermieten.
Die Stadt Zürich hat ausdrücklich die Untervermietung über Plattformen wie Airbnb für ihre Mieterinnen und Mieter verboten. Trotz dieser Regelung nutzen einige Bewohner in den städtischen Wohnsiedlungen Hornbach und Hardau II Airbnb , um ihre Wohnungen zu vermieten. Die Stadt erkennt die Missbrauchsfälle nur aufgrund von Anzeigevon Nachbarn, Hauswarten oder Nutzern der Plattform. Bei Aufdeckung erfolgt eine Abmahnung, die in den meisten Fällen eine Entfernung des Inserates zur Folge hat.
In einigen Fällen wurde die Kündigung des Mietverhältnisses wegen gewerbsmäßiger Nutzung der Wohnung angeordnet
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