Zürcher Staatsanwaltschaft prüft Weiterzug im Fall von Seith

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Zürcher Staatsanwaltschaft prüft Weiterzug im Fall von Seith
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft Weiterzug im Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft prüft einen möglichen Weiterzug im Fall des deutschen Anwalts Eckart Seith . Das Obergericht des Kantons Zürich entschied am Donnerstag, das Verfahren gegen Seith einzustellen, weil ein frühererDie Zürcher Staatsanwaltschaft ist über den Entscheid des Obergerichts überrascht, wie sie am Freitag mitteilte.

lediglich mit formellen Aspekten des Verfahrens. Die im Raum stehenden wichtigen Rechtsfragen und die vom Bezirksgericht in erster Instanz bestätigten Vorwürfe seien inhaltlich nicht beurteilt worden.Das Obergericht gab am Donnerstag bekannt, das Verfahren gegen Seith und zwei mitbeschuldigte ehemalige Bankangestellte sei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen wirtschaftlichen Nachrichtendienst und weitere Delikte vor.

Seith soll sich mithilfe der beiden Bankangestellten interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben. Dabei ging es um verbotene Cum-Ex-Aktiengeschäfte, die der deutschen Staatskasse einen Milliardenschaden bescherten. Einer von Sarasins Kunden war der deutsche Drogeriekönig Erwin Müller, der Millionen verlor, als der Sarasin-Fonds zusammenbrach. Müller warf der Bank daraufhin vor, ihn falsch beraten zu haben und verklagte sie mithilfe des Anwalts Eckart Seith. Das Landgericht Ulm gab ihm recht. Es verurteilte die Bank zu 45 Millionen

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