Erben ist lukrativ, führt aber immer wieder zu Streit. Die Gründe – und wie Streit verhindert werden kann.
Diese Zahlen zeigen, welch wichtige Rolle Erbschaften in der Schweiz spielen: Sieben der zehn reichsten Menschen sind Erbinnen oder Erben. In den USA dagegen haben sich die zehn Reichsten ihr Vermögen selbst erarbeitet.
«Wir sind viel mehr durch eine Erbengemeinschaft charakterisiert», sagt ETH-Ökonomin Isabel Martinez im «Eco Talk» über die Schweiz. Allerdings erbe der Grossteil der Menschen im Land keine beachtlichen Beträge. «Sehr wenige erben sehr viel», so die Ökonomin. Erben führt oft zu Streit: In mehr als der Hälfte aller Fälle akzeptieren Erbinnen und Erben schlicht den letzten Willen der Erblasser nicht, das hat das VZ Vermögenszentrum ermittelt . Wie Streit zu verhindern ist Schwierig kann es etwa werden, wenn Eltern einem Kind den teuren Studienaufenthalt in den USA finanzieren, die anderen Kinder in dieser Zeit jedoch nichts erhalten. Oder wenn sie einem Sohn ihre Liegenschaft übergeben, weil dieser früher als seine Geschwister eine eigene Familie gründet. Es sind Fälle, die Tashi Gumbatshang aus der Praxis kennt. Er leitet das Kompetenzzentrum für Vermögens- und Vorsorgeberatung bei Raiffeisen Schweiz. Das Problem an diesen Fällen: «Es gibt eine Ausgleichspflicht, und das ist wahnsinnig wichtig.» Die anderen Geschwister dürfen nicht leer ausgehen. Gumbatshang empfiehlt deshalb Erblassern als allererstes, zu beachten, ob ihr eigener Wunsch, wie das Erbe verteilt werden soll, der gesetzlichen Erbfolge entspricht. «Das ist häufig nicht der Fall.» Es gibt verrückte Sachen: Jemand will einen Grossteil des Erbes seiner Katze vermachen, dem Sohn aber nichts vererben. Autor: Tashi Gumbatshang Chef Kompetenzzentrum Vermögens- und Vorsorgeberatung Raiffeisen Das hat auch damit zu tun, dass die Wünsche der Erblasser teils sehr aussergewöhnlich sind. «Es gibt verrückte Sachen: Jemand will einen Grossteil des Erbes seiner Katze vermachen, dem Sohn aber nichts vererben.» Die Erbmasse steigt – wegen Immobilien Box aufklappen Box zuklappen 100 Milliarden Franken werden dieses Jahr in der Schweiz vererbt oder verschenkt – das schätzt die Universität Lausanne. Das ist fünf Mal mehr als vor 30 Jahren, und es ist so viel wie noch nie. Dass die Erbmasse jedes Jahr um drei bis vier Prozent wächst, hat viel mit Immobilien zu tun. In 85 Prozent aller Erbfälle werden Immobilien vererbt, wie eine Auswertung des VZ Vermögenszentrums zeigt. Und diese haben in den vergangenen Jahren stetig und markant an Wert gewonnen. Das gilt auch für Wertpapiere. Wer profitiert? Soweit es das Erbrecht zulässt, bevorzugen sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare in ihrem Nachlass den Lebenspartner, heisst es beim VZ. Danach werden Kinder oder Enkel begünstigt. Ein kleiner Teil fliesst an Dritte, wie Freunde oder entfernte Verwandte. An gemeinnützige Institutionen geht weniger als 1 Prozent des Vermögens. Solche Wünsche kollidieren nicht nur mit dem Gesetz, sie erhöhen zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Konflikten kommt. Tashi Gumbatshang hat einen Rat, wie man dies verhindert: «Indem man zu Lebzeiten möglichst genau die Dinge regelt – und zwar unter Einbezug der Erben». «Dann tut man sich auch schwer, sehr rational damit umzugehen» Ansonsten droht die Gefahr, dass Emotionen den Prozess erschweren. «Familiäre Konflikte, die man vorher hatte, können sich im Erbfall potenzieren», sagt Reto Föllmi, Ökonom an der Universität St. Gallen. Kommt dazu, dass es oft das erste Mal ist, dass die Menschen mit solch grossen Summen konfrontiert werden. «Dann tut man sich auch schwer, damit sehr rational umzugehen.»
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