Winterthurer Kirchen-Randalierer erhält seine Waffen nicht zurück

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Winterthurer Kirchen-Randalierer erhält seine Waffen nicht zurück
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Ein psychisch kranker Mann aus Winterthur darf seine Waffen nicht behalten, entschied das Verwaltungsgericht.

Ein psychisch kranker Mann aus dem Raum Winterthur muss künftig auf seine Waffen verzichten: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass er sie nicht zurückerhält. Der selbsternannte « Survival-Experte » hatte in einer katholischen Kirche randaliert.» gegen die Polizei wehren. Kurz darauf trafen Polizeimitarbeitende den Mann tatsächlich in der genannten Kirche an. Er randalierte und warf Glocken herum.

Die Polizei zog zur Sicherheit jedoch seine Waffen ein, die er in der Kirche dabei hatte: ein Armeetaschenmesser, ein Multitool-Werkzeug mit einer Axt und ein Feldmesser mit einer Klinge von 10,5 Zentimeter Länge.Der Mann rekurrierte jedoch gegen die Einziehung. Er benötige die Waffen, schliesslich sei er ein «Survival-Experte», der Walderlebnisse anbiete. Das Statthalteramt verweigerte ihm jedoch die Herausgabe, worauf der Randalierer an den Regierungsrat gelangte.

Dieser entschied, dass er nur das Armeesackmesser zurückhaben durfte, weil dieses gesetzlich nicht als «gefährlicher Gegenstand» gilt. Die anderen Waffen blieben jedoch eingezogen – weshalb der mittellose Überlebenskünstler vor Verwaltungsgericht zog. Dieses kam in seinem am Dienstag publizierten Urteil zum Schluss, dass er das Feldmesser und die Axt nicht zurückerhält. Das Statthalteramt muss gemäss Urteil aber prüfen, ob es die Waffen verkaufen und dem Mann den Erlös übergeben könnte. So käme der Sozialhilfeempfänger immerhin an Geld. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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