Ein Hoffnungsschimmer für Wikileaks-Gründer Julian Assange
Durch das Londoner Urteil hat Julian Assange einen Aufschub erhalten. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden.
Keine Auslieferung bei TodesstrafeLaut Gericht geht es konkret darum, ob Assange sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen kann und hierbei dieselben Rechte geniesst wie US-Staatsbürger. Washington wirft Assange vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen in Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
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