Der Volkswagen -Konzern hat in seinem ersten Jahresbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwei Verstösse gegen die Menschenrechte festgestellt,
Der Volkswagen -Konzern hat in seinem ersten Jahresbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwei Verstösse gegen die Menschenrechte festgestellt, darunter einen Fall von Lohnsklaverei.Das geht aus einem am Freitag vorgelegten Bericht hervor. Insgesamt stellt sich der Konzern aber selbst ein gutes Zeugnis aus. Die beiden Verstösse seien die einzigen gewesen, die man bei der Überprüfung der mehr als 60 000 Lieferanten in 90 Ländern gefunden habe.
Der wohl schwerste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, also den Zulieferer eines Zulieferers. Hier war es den Angaben zufolge zum Vorenthalten angemessenen Lohns, Lohnknechtschaft und Verstössen gegen den Arbeitsschutz gekommen.habe darauf sofort reagiert und den Missstand abgestellt. Details wollte der Konzern auf Nachfrage nicht nennen. Bei dem zweiten Verstoss ging es um die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln.
«Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen und wie an diesen Stellen konkreten Massnahmen umgesetzt werden», sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg. «Wir bleiben aber bei der Analyse nicht stehen, sondern haben erste Massnahmen in die Wege geleitet, um den Umgang mit den Risiken zu verbessern.
Der 2013 eröffnete Standort steht wegen möglicher Menschenrechtsverstössen in der Provinz in der Kritik. Seit Februar verhandeln die Wolfsburger mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts. Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren, dass Hunderttausende Menschen in Xinjiang gegen ihren Willen in Umerziehungslager gesteckt, zum Teil gefoltert und zu Zwangsarbeit gezwungen würden.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war 2023 in Kraft getreten. Grössere Unternehmen werden darin verpflichtet, Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion zu tragen und müssen darüber jährliche einen Bericht vorlegen. Die Schwelle, ab der das Gesetz greift, wurde 2024 von 3000 auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Die EU hat in diesem Jahr ebenfalls ein Lieferkettengesetz beschlossen.
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