Voraussichtlich bis Ende März 2025 hat Kriens kein Budget. Mehrere Ausgaben sind deswegen nicht möglich, doch still steht die Verwaltung nicht.
Voraussichtlich bis Ende März 2025 hat Kriens kein Budget. Mehrere Ausgaben sind deswegen nicht möglich, doch still steht die Verwaltung nicht.
Dies, weil der Einwohnerrat im November aufgrund des Ausgabenwachstums das Budget zurückgewiesen hat. Die vom Stadtrat überarbeitete Vorlage soll im Januar dem Parlament vorgelegt werden. Allerdings dauert der budgetlose Zustand wegen der Referendumsfrist mindestens bis am 27. März, wie der Stadtrat in der Antwort auf eine Grünen-Interpellation schreibt. Noch länger dauert es, wenn es zu einem Referendum kommt. Bei einer Ablehnung des Budgets müsste der Regierungsrat dieses festlegen.
Was bedeutet der budgetlose Zustand für Bevölkerung und Verwaltung? Grundsätzlich muss die Stadt ihre Grundaufgaben weiter erfüllen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. «Gebundene» Ausgaben können getätigt werden, wie der Stadtrat schreibt. Das heisst, es besteht eine gesetzliche Grundlage für eine Leistung oder es ist davon auszugehen, dass diese politisch unbestritten ist.
Für budgetlose Zustände gibt es eine gesetzliche Grundlage auf kantonaler Ebene, wobei Gemeinden Handlungsspielraum haben. Der Stadtrat wolle mit «Augenmass» vorgehen. Interpellantin Zita Bucher kritisierte im Einwohnerrat jedoch den Umgang mit neuen Betreuungsgutscheinen. Dieser könne Familien finanziell stark belasten.
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