Volg-Räuber will aus U-Haft freikommen: Doch das Obergericht befürchtet, dass er ins Ausland abhaut

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Der Mann, dem Haftstrafe und Landesverweis drohen, erklärt, es bestehe keine Fluchtgefahr. Aus der Psychiatrie war er allerdings schon nach einem Tag entwichen.

Der Mann, dem unter anderem wegen eines Überfalls in Windisch eine mehrjährige Haftstrafe und ein Landesverweis drohen, erklärt, es bestehe keinerlei Fluchtgefahr. Aus der Psychiatrie war er allerdings bereits nach einem Tag entwichen.ab. Ein mit einer schwarzen Sturmhaube, einem schwarzen Kapuzenpullover, einer schwarzen Hose und blauen Gummihandschuhen bekleideter Mann überfiel den damaligen Volg.

Es bestehe keine Fluchtgefahr, er sei umgehend aus der Haft zu entlassen, forderte der Beschwerdeführer. Unter anderem, weil er auf regelmässige psychologische Betreuung angewiesen sei, da er kurz vor der Inhaftierung suizidgefährdet gewesen sei. Zudem habe die Vorinstanz, das Zwangsmassnahmengericht, Fehler gemacht. So habe sie etwa die Verlängerung der Untersuchungshaft angeordnet, ohne eine von ihm eingereichte Stellungnahme zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hält dagegen, er habe in zwei EU-Ländern Verwandte, bei denen er Unterschlupf finden könne. Eine Auslieferung an die Schweiz wäre aufgrund seiner Staatsbürgerschaft dann ausgeschlossen. Weiter schreibt es, dass die persönlichen Merkmale des Beschwerdeführers auf eine Fluchtneigung schliessen liessen. «So scheint er sehr impulsiv und unüberlegt zu handeln.» Als Beispiel nennt das Obergericht, dass er nach einem telefonischen Streit einen Schuss abfeuerte, woraufhin er in die Psychiatrie gebracht wurde. Aus dieser entwich er bereits nach einem Tag.

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