Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.
Verschuldete Personen sollen künftig in der Schweiz eine zweite Chance bekommen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Der Bundesrat will das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs entsprechend abändern.Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sehe das Schweizer Recht für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit vor, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren.
Diese Personen hätten heute keine realistischen Aussichten, je wieder schuldenfrei zu leben und auf mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu kommen. Das könne die Motivation, die eigene Situation zu verbessern, lähmen und beitragen, dass sie in der Sozialhilfe verblieben. Zwei Neuerungen schlägt der Bundesrat vor: Ein vereinfachtes Nachlassverfahren soll Schuldnern mit einem regelmässigen Einkommen zugute kommen. Ein Sanierungskonkursverfahren soll hoffnungslos verschuldeten Personen helfen.Haben Sie etwas über die Schweizer Diplomatie gehört, das wir für Sie überprüfen sollen?
Nicht alles, was über die internationalen Beziehungen der Schweiz kursiert, ist korrekt. Schreiben Sie uns, was wir überprüfen oder klären sollen.Sollte die Schweizer Wirtschaft die globalen Grenzen respektieren, wie es die Umweltverantwortungs-Initiative fordert? Oder würde dies dem Wohlstand des Landes schaden?Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen.
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