CS-Gläubiger verlieren Milliarden – ist ihre Empörung berechtigt? Ist es zulässig, Halter von CS-Anleihen schlechter als Aktionäre zu stellen? Alles zur Debatte auf dem Kapitalmarkt.
Worum geht es? Die Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die UBS stösst weltweit auf viel Aufmerksamkeit. Am heftigsten diskutiert wird am Kapitalmarkt, ob es zulässig ist, die Halter von CS-Anleihen schlechter zu stellen als die Besitzer von CS-Aktien. Der Entscheid sorgt für Unmut, weil die Hierarchie bis jetzt eine andere war: Usus ist, dass zuerst Besitzer von Aktien ihr Geld verlieren – und erst danach die Besitzerinnen und Besitzer von Anleihen.
Kein Mitleid im Netz: «Selber schuld, lernt Risikomanagement!» Regen sich die Halter dieser speziellen Anleihen zu Recht auf? Nein. Zum einen ist die CS kein Konkursfall. Sie wird aufgekauft durch die UBS. Wichtiger aber: Im Prospekt dieser speziellen AT1-Anleihen steht klipp und klar, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma im Notfall das Recht hat, so vorzugehen, wie sie eben vorgeht: nämlich diese AT1-Anleihen abzuschreiben.
Gab es in der Geschichte schon andere Fälle, bei denen Aktionäre besser wegkamen als Anleihen-Besitzer? Diese speziellen Anleihen sind relativ neu. Man hat sie nach der Finanzkrise ins Leben gerufen, um Ausfallrisiken von Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen weg an den Kapitalmarkt zu verlagern. AT1-Anleihen sind quasi ein Zwitter zwischen Fremdkapital und Eigenkapital. Einen ersten Ausfall solcher Papiere gab es 2017 beim Konkurs der spanischen Bank Banco Popular.
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