Die Initiative zur Bekämpfung von Tempo 30 auf Hauptstrassen verstosse gegen übergeordnetes Recht, sagt der Regierungsrat. Es kommt zum juristischen Schlagabtausch.
Es ist eine Meldung, die Zunder birgt. Am Mittwoch beantragt die Baselbieter Regierung dem Landrat, dass die Initiative des Vereins Touring-Club Schweiz zur Bekämpfung von generellem Tempo 30 innerorts rechtsungültig zu erklären sei. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Konkret heisst dies: Der TCS hat die Vorgehensweise der Baselbieter Regierung antizipiert. Und deshalb bereits vor dem Einreichen der Initiative ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt. Es steht nun also Gutachten gegen Gutachten. Das Kantonsparlament wird entscheiden. Politisch. Hintergrund der angestrebten Gesetzesänderung ist ein Beschluss des Baselbieter Regierungsrats, wonach die Sicherheitsdirektion Gesuche der Gemeinden für Tempo 30 auf Hauptstrassen behandeln kann. Nötig dafür sind lediglich ein Gemeinderatsbeschluss und eine dazugehörige Begründung.
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