Die Verkehrsbetriebe Luzern müssen von ihren von 2012 bis 2017 bezogenen Subventionen des Bundes rund 210'000 Franken zurückerstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Aktiengesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern hatte ihrer Muttergesellschaft - der Holdinggesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern - für die Benutzung ihrer Fahrzeuge einen sogenannten kalkulatorischen Zins von jeweils rund drei Prozent bezahlt und deshalb zu hohe Subventionen bezogen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigt, dass diese Verzinsung des Eigenkapitals weder der Tochter- noch der Muttergesellschaft genehmigt worden sei. Die verrechneten Zinsen seien unrechtmässig, soweit sie die bei der Holding tatsächlich angefallenen Zinsen überstiegen. Bei den verrechneten Kosten handelt es sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht um unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne des Subventionsgesetzes.
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Luzerner Verkehrsbetriebe müssen Subventionen zurückzahlenDie Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) müssen von den in den Jahren 2012 bis 2017 bezogenen Subventionen des Bundes rund 210'000 Franken zurückerstatten.
Weiterlesen »
Luzern: «Den Kunden fehlt es immer mehr an Respekt und Anstand»Unanständige oder diebische Kundschaft macht dem Luzerner Verkaufspersonal das Leben schwer. So denkt die Community über diese Probleme.
Weiterlesen »
Paris in Luzern: Sharing-Brasserie Juliette im Grand Hotel NationalIm Grand Hotel National in Luzern können sich die Gäste jetzt wie auf der Champs Élysées fühlen. In der anliegenden Sharing-Brasserie Juliette, designt im charmanten...
Weiterlesen »
Neuzugang aus der Bundesliag: Barbara Reger wechselt zum FC LuzernDer FC Luzern verstärkt sich mit der 23-jährigen Mittelfeldspielerin Barbara Reger.
Weiterlesen »