Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) müssen von den in den Jahren 2012 bis 2017 bezogenen Subventionen des Bundes rund 210'000 Franken zurückerstatten.
Den im Controlling-Bericht für das Jahr 2017 offengelegten kalkulatorische Zins verlangte das BAV 2021 zurück. Für die Jahre 2010 bis 2017 berechnete es eine Forderung von rund 243'000 Franken. Dagegen legten die VerkehrsbetriebeDas BAV stellte sich auf den Standpunkt, die konzernintern verrechneten kalkulatorischen Zinsen hätten dazu geführt, dass die Vorschriften über die Gewinnverwendung verletzt worden seien.
Lediglich für die Jahre 2010 und 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gutgeheissen. Die Verkehrsbetriebe konnten für diese Zeit die Verjährung geltend machen, beziehungsweise sich auf den Vertrauensschutz stützen. Deshalb liegt die Rückerstattungssumme unter der Berechnung des BAV. Die Verkehrsbetriebe Luzern AG gewinnt dem Urteil in einer Mitteilung Positives ab. Dieses bestätige das
, die volle Forderung nicht ohne Gerichtsentscheid zurückzuzahlen. Eine vorbehaltlose Zahlung der gesamten Rückforderung wäre aus heutiger Sicht nicht korrekt gewesen.Neben dem BAV hatte auch der VVL von der VBL eine Rückforderung verlangt, allerdings eine deutlich höhere von rund 16 Millionen plus Zinsen. Das juristische Verfahren zu dieser Forderung ist noch beim Kantonsgericht Luzern hängig, wie die VBL mitteilte. Es war dort mit Verweis auf das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes sistiert worden.angefochten werden. Die VBL AG will zu einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen informieren.
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