Der Bundesrat verbietet gewisse gebietsfremde Pflanzen und setzt damit einen Wunsch des Parlaments um. Vom kommenden 1. September dürfen Gärtnereien zum Beispiel den in vielen Gärten präsenten Kirschlorbeer nicht mehr verkaufen.
Der Bundesrat passte am Freitag die Freisetzungsverordnung an. Mit dem Verbot, gewisse gebietsfremde Pflanzen nicht mehr an Dritte abzugeben, will er eine Forderung des Parlaments umsetzen. Die Verbote sollen verhindern, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt ausbreiten und Schäden anrichten.
Pflanzen im Garten nicht betroffen Gewisse Pflanzen, darunter Kirschlorbeer, Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum, dürfen vom kommenden 1. September an weder verkauft, verschenkt noch importiert werden. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen. Zudem hat der Bundesrat das sogenannte Umgangsverbot erweitert. Eine Reihe von invasiven gebietsfremden Pflanzen darf damit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden, also weder auf den Markt gebracht, gepflanzt oder vermehrt werden. Dieses Verbot betrifft unter anderen den Götterbaum, Ambrosien und den Riesen-Bärenklau.
Der Blauglockenbaum ist ein sehr schnell wachsender, oft reich verzweigter, sommergrüner, laubabwerfender Baum mit durchschnittlicher Wuchshöhe von ca. 15 m, er kann aber um einiges höher werden; 20–30 m, vereinzelt sogar bis gegen 50 m.200 Arten invasiv Neu sind zudem Importkontrollen durch den Zoll möglich. Abgesehen vom Zoll sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.
Von den heute in der Schweiz rund 1300 etablierten gebietsfremden Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind etwa 200 invasiv, wie der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsanpassung schreibt. Knapp neunzig invasive Arten sind Pflanzen. Es sei davon auszugehen, dass die Zahl der invasiven gebietsfremden Pflanzen weiter steigen werde.
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