Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf die Beschwerde des Vereins 'Klimaseniorinnen' eingetreten und hat festgestellt, dass der Bundesrat die Menschenrechte im Bereich Klimaschutz verletzt. Es wird jedoch erwartet, dass das Urteil keine konkreten politischen oder juristischen Konsequenzen haben wird.
Konkrete politische oder juristische Konsequenzen werde dieses Urteil jedoch keine haben.geäussert. Konkrete Folgen für die Schweiz dürfte der Entscheid alleine aller Voraussicht nach keine entfalten. Dies erklärt Rechtsprofessor Johannes Reich von der
Das Urteil ist «rein deklaratorisch» – konkrete Vorgaben für die Schweiz würden daraus keine erwachsen. Es gebe also keine unmittelbaren juristischen und politischen Folgen. Im Bereich der Rechtsprechung markiere das Urteil einen Paradigmenwechsel: «Objektive Rechtsgrundsätze werden in dem Sinne subjektiviert, dass sie von Individuen eingeklagt werden können.»
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