Unveränderter Referenzzinssatz - Keine Mieterhöhungen: Aufatmen auch bei Schlichtungsbehörden

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Mieterinnen und Mieter dürfen vorerst aufatmen. Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75%. Damit entspannt sich die Lage auch für die Schlichtungsbehörden, die in Streitfällen zwischen Mietern und Hauseigentürmern vermitteln.

Die Schlichtungsbehörden wurden regelrecht überrannt: Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 43'000 Schlichtungsverfahren eingeleitet, 80 Prozent mehr als im Vorjahr. Das heisst: Es gab massenhaft Streit zwischen Vermietern und Mietern.

Viele Unklarheiten bei Behörden Box aufklappen Box zuklappen Letzten Sommer ist der Referenzzinssatz zum ersten Mal seit 12 Jahren gestiegen. In der Folge wurden die Mieten erhöht. Die Betroffenen meldeten sich bei den Schlichtungsstellen, um sich gegen die höheren Mieten zu wehren – den Behörden fehlte die Routine im Umgang mit so vielen Streitigkeiten.

Wenn die Schlichtungsbehörden ihre Arbeit so gut vorbereiten, dass man schon vorher weiss, was gilt und was nicht gilt, gibt es weniger Anfechtungen.»

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