Der Referenzzinssatz wird im Juni wahrscheinlich nicht erhöht. Mieter können also aufatmen.
Mieter innen und Mieter können Aufatmen: Die Wohnungsmieten dürften vorerst nicht weiter steigen. Nach zweimaliger Erhöhung hat das Bundesamt für Wohnungswesen den hypothekarischen Referenzzinssatz unverändert belassen. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLERDer hypothekarische Referenzzinssatz Im Jahr 2023 war der hypothekarische Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent gestiegen.
Zur Ermittlung des Referenzzinssatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Dieser stieg laut BWO im März gegenüber dem Vorquartal von 1,69 auf 1,72 Prozent. Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Mietzinse um 3,0 Prozent erhöhen. Aber nur sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zusätzlich dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.
Ein Erhöhungsanspruch aufgrund des Referenzzinssatzes besteht konkret nur dann, wenn der aktuelle Mietzins auf einem früheren, tieferen Referenzzinssatz basiert. Zur Erinnerung: Bei seiner Einführung im Jahr 2008 lag der Referenzzinssatz bei 3,5 Prozent.
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