In der Stadt Luzern und Emmen wurden mehrere Fahrzeuglenker in fahrunfähigem Zustand angehalten. Dabei wurden auch Betäubungsmittel und eine verbotene Waffe sichergestellt.
Unter Drogeneinfluss und mit verbotener Waffe unterwegs – Polizei stoppt jugendliche Rollerfahrer und weitere VerkehrsteilnehmerVon Marihuana über Haschisch bis hin zu Alkohol: Der Luzerner Polizei gingen seit Dienstagnachmittag gleich mehrere Verkehrsteilnehmer ins Netz, die in in fahrunfähigem Zustand unterwegs waren – zwei davon waren gar ohne gültigen Führerausweis am Steuer.
So stoppte die Polizei unter anderem drei jugendliche Rollerfahrer im Luzerner Ortsteil Littau. Das Trio bestehend aus 16 und 17-Jährigen fiel einer Patrouille am Dienstag um etwa 22:30 Uhr auf. Bei der anschliessenden Kontrolle wurden schliesslich Marihuana, Haschisch, Drogenutensilien sowie eine verbotene Waffe festgestellt. Die durchgeführten Drogenschnelltests fielen bei allen drei Jugendlichen positiv aus.
Zuvor wurde im Ortsteil Reussbühl auf der Rothenstrasse in Fahrtrichtung Seetalplatz um etwa 15 Uhr ein Autofahrer angehalten und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass der 35-Jährige keinen gültigen Führerausweises besass. Gleichzeitig fiel ein Drogenschnelltest positiv aus. Um die Fahrfähigkeit zu überprüfen wurde auch hier eine Blut- und Urinentnahme angeordnet.
Nur wenig später verursachte eine Autofahrerin in Emmen unter Alkoholeinfluss einen Parkschaden. Zum Vorfall kam es gegen 17 Uhr auf dem Parkplatz an der Mooshüslistrasse. Die Frau entfernte sich anschliessend von der Unfallstelle. Eine Person, die den Vorfall beobachtete, machte eine Patrouille darauf aufmerksam. Diese konnte die 31-jährige Lenkerin kurz darauf anhalten. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.62 Promille und auch ein Drogenschnelltest fiel positiv aus.
Auch einen positiven Drogenschnelltest gab es am Mittwoch in der Stadt Luzern. Kurz nach 04:15 Uhr wurde dort an der Friedenstrasse ein Autofahrer angehalten und kontrolliert. Nach dem Drogenschnelltest wurde eine Blut- und Urinentnahme angeordnet, um die Fahrfähigkeit zu überprüfen. Bis zum Entscheid darf der 41-jährige Mann kein Motorfahrzeug mehr lenken.
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