Ungewollte Krankenkassen-Anrufe: Wie man sie vermeiden kann

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Ungewollte Krankenkassen-Anrufe: Wie man sie vermeiden kann
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Konsumentinnen und Konsumenten können die Telefonanrufe vermeiden, wenn sie einige Punkte beachten. Zudem sollten sie den Versicherungsvermittlern kritische Fragen stellen.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieKonsumentinnen und Konsumenten können die Telefonanrufe vermeiden, wenn sie einige Punkte beachten. Zudem sollten sie den Versicherungsvermittlern kritische Fragen stellen.Krankenkassen oder deren Vermittler dürfen nicht beliebig Personen kontaktieren,

um ihnen Versicherungsprodukte aufzuschwatzen. Das hat der Bundesrat kürzlich beschlossen und per Verordnung in Kraft gesetzt. Wenn sich die Krankenkassen oder deren Vermittler nicht daran halten, drohen Bussen von bis zu 100’000 Franken. Der Bundesrat setzt damit eine Branchenvereinbarung der Krankenkassen rechtlich um.

Diese rechtliche Grundlage bedeutet aber nicht, dass es gar keine solchen Anrufe mehr gibt. Krankenkassen dürfen weiterhin Personen kontaktieren, die in den vergangenen drei Jahren bei ihnen versichert waren.Dank der Branchenvereinbarung ist die umstrittene Telefonwerbung – Fachleute sprechen von Kaltakquise – in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Doch manchmal willigen Konsumentinnen und Konsumenten selber in solche Werbeanrufe ein, ohne dass ihnen das bewusst ist.

Weiter hat der Bundesrat die Protokollpflicht vorgeschrieben. Dass der Versicherungsvermittler ein vom Kunden oder von der Kundin unterzeichnetes Gesprächsprotokoll anfertigt, scheint auf den ersten Blick aus Konsumentensicht sinnvoll zu sein. Felix Schneuwly, Krankenversicherungsexperte beim Vergleichsportal Comparis, ist in diesem Punkt aber anderer Meinung: «Bei Konflikten gibt es häufig Auseinandersetzungen, weil Betroffene Aussagen im Protokoll anders verstanden haben wollen.

Schliesslich hat der Bundesrat eine Obergrenze für Vermittlungsentschädigungen offiziell reguliert. Geht es um die Grundversicherung der Krankenkasse, darf eine Vermittlerin oder ein Vermittler 70 Franken pro Vertragsabschluss verlangen. Bei der komplexeren Beratung von Zusatzversicherungen dürfen es bis zu 16 Monatsprämien sein.

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