Bundesrat verbietet unerwünschte Krankenkassen-Anrufe

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Je nach Parteicouleur git es Erwartungen an die Rolle des neuen Krankenkassenverbands. Was kann er leisten und was nicht?

Die Verordnung untersagt die sogenannte telefonische Kaltakquise. Versicherer dürfen also mit Personen, die noch nie bei diesem Versicherer versichert waren oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr sind, keinen Kontakt aufnehmen. Die Regelung gilt neben Krankenkassen auch für alle anderen Versicherungen.

1000'000 Franken StrafeNeu gilt ausserdem eine Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit. Die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler ist auf siebzig Franken pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung und auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt in der Zusatzversicherung beschränkt. Die maximale Entschädigung ist in der Zusatzversicherung deutlich höher als in der sozialen Krankenversicherung.

Erster Anlauf bereits 2012Mit der verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Ver­sicherungs­vermittler­tätigkeit erklärt der Bundesrat eine seit 2020 bestehende Branchenlösung für allgemeinverbindlich. Bisher war die Branchenvereinbarung nur für Versicherer verbindlich, die ihr beigetreten sind.

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