Unbedingte Freiheitsstrafe für Vergewaltigung und sexuelle Nötigung einer Minderjährigen

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Vier Leute haben sich im Februar 2021 per Videochat verabredet. Beim Treffen vergewaltigte ein 21-Jähriger eine um vier Jahre jüngere Frau. Dafür wird er zu drei Jahren verurteilt.

Vier Leute haben sich im Februar 2021 per Videochat verabredet. Beim Treffen vergewaltigte ein 21-Jähriger eine um vier Jahre jüngere Frau. Dafür wird er zu drei Jahren verurteilt.Ein heute 24-jähriger Mann ist vom Kantonsgericht Luzern zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Der Schuldspruch betrifft sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Der Beschuldigte hat laut Urteil im Februar 2021 eine damals 17-Jährige zu sexuellen Handlungen genötigt.

Das Treffen hat nach Mitternacht in einer Landgemeinde stattgefunden. Der Beschuldigte reiste in einem Auto als Beifahrer eines Kollegen aus einem Nachbarkanton ins Luzernische. Die beiden Männer haben sich an einem Bahnhof mit der 17-jährigen Privatklägerin und ihrer Kollegin verabredet. Kennen gelernt haben sich die vier Leute am Vortag auf einer App.

Diese Abmachung habe der Mann als Druckmittel verwendet, um bei der Frau zu landen. Er soll ihr mitgeteilt haben, dass er und der Fahrer sie nur mitnehmen würden, wenn zwischen ihnen «etwas laufe». Nachdem die Kollegin die Gruppe verlassen hatte, traten die Männer und die 17-Jährige die Heimfahrt am. In der Folge küssten sich der Beschuldigte und die Privatklägerin auf dem Rücksitz. Er soll dabei mehr verlangt haben.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten im Mai 2023 in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Er meldete Berufung an.Beten und arbeiten über die Pfarreigrenzen hinaus: Sind die Pastoralräume ein Segen? 98 Pfarreien haben im Kanton Luzern zu 24 Pastoralräumen zusammengefunden. Das Projekt dauerte deutlich länger als geplant und ist jetzt so gut wie abgeschlossen. Das ist die Bilanz.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.

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