Meinung zur Auflösung der UBS-Verlustgarantien: Aufatmen wäre töricht: UBS schultert die CS-Risiken selbst und entlastet Bund und Steuerzahler. Doch das Risiko eines dritten Versagens einer Grossbank ist zu minimieren.
Man sah Karin Keller-Sutter die Erleichterung am Freitag an: Nicht nur sie, sondern vor allem auch der Bund und damit die Steuerzahler sind ein enormes Verlustrisiko losgeworden. Am Abend zuvor hatte der UBS-Verwaltungsrat entschieden, auf Garantien und Liquiditätshilfen von Bund und Nationalbank im Zusammenhang mit der Übernahme von Credit Suisse zu verzichten. Ab sofort, ersatzlos. Auch die umstrittene Anwendung von Notrecht ist Vergangenheit.
Wie vor fünfzehn Jahren nach der Rettung von UBS verbucht die Eidgenossenschaft für die Nothilfe vielmehr einen Gewinn, auch wenn er dieses Mal geringer ausfällt. Die Bundeskasse erhält von der Grossbank 201 Mio. Fr. Davon entfallen 40 Mio. Fr. auf die Verlustgarantie, 100 Mio. auf eine Prämie für die Garantie des Bundes für eine Liquiditätshilfe der Nationalbank und 61 Mio. auf die Risikoprämie für effektiv bezogene Liquidität.
Gründliche Aufarbeitung, nüchterne Analyse und griffigere Regeln für systemrelevante Banken ist trotzdem nötig. Auch wenn die neue UBS weniger gross sein wird, als wenn man eins und eins zusammenzählt, und sie vernünftigerweise ihr Geschäftsmodell risikoärmer als das von CS gestalten wird, kann ein drittes Scheitern die Schweizer Volkswirtschaft aus den Angeln heben.
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