Laut Bezirksgericht lässt sich nicht beweisen, dass der beschuldigte 22-Jährige eine Amtshandlung vorsätzlich erschwert hätte.
Bild: Philipp Schmidli . Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann sich einer Personenkontrolle in der Stadt Luzern entzogen, nachdem er als Teil einer Gruppe das Weiterkommen einer Guuggenmusig unter der Egg blockiert habe. Er habe sich «heftig» gegen die Polizei gewehrt. Der Angeklagte seinerseits nannte das Vorgehen der Polizei übertrieben und ungerechtfertigt. Er sei verletzt und übel beleidigt worden.
Nun spricht das Bezirksgericht den Beschuldigten frei. In der Kurzbegründung beruft sich der Richter auf den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Es sei zwar unbestritten, dass sich der 22-Jährige im Rahmen der Kontrolle «mühsam und unkooperativ» verhalten habe.
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Busse und Geldstrafe von insgesamt 550 Franken muss der Mann also nicht leisten. Im Gegenteil: Er erhält eine Genugtuung von 100 Franken für die ausgestandene Polizeihaft. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Staates. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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