Der Beschuldigte soll im Februar eine Ex-Miss-Schweiz-Kandidatin umgebracht haben. Nun beantragte er Haftentlassung.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieFoto: Laurent Gilliéron erwürgt und die Leiche anschliessend zerkleinert haben. Nach dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei ihm «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne hervorgeht.
Dabei weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Beschuldigten ab. Dieser hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht. Dieses stützte sich auf die bisherigen Untersuchungen und Einvernahmen. Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau, die Mutter seiner zwei Kinder, umgebracht zu haben – angeblich weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe. Zuvor hatte er noch behauptet, seine Frau tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst. Beim Opfer handelt es sich um eine ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin. Sie war 38 Jahre alt, als sie starb.
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