Am Ende führte das Verfahren zu zwei Schuldsprüchen: Der eine Fahrer stoppte mitten auf der Autobahn bei Reinach. Der andere knallte ungebremst ins Heck.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieAm Ende führte das Verfahren zu zwei Schuldsprüchen: Der eine Fahrer stoppte mitten auf der Autobahn bei Reinach. Der andere knallte ungebremst ins Heck.
Das ist der Tathergang, wie ihn die Anklageschrift vom 7. März 2023 festhält. Beide Lenker sind wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger teilweise schwerer Körperverletzung angeklagt. Sie hätten pflichtwidrig unvorsichtig gehandelt, wird ihnen in der Anklageschrift vorgeworfen. Der heute 36-Jährige, weil er verbotenerweise auf der Überholspur anhielt, ohne den Versuch zu unternehmen, auf den Pannenstreifen auszuweichen.
Auf menschliches Versagen statt Fahrlässigkeit setzten auch die Verteidiger der Beschuldigten, Gabriel Giess und Alain Joset. Sie plädieren auf einen Freispruch ihrer Klienten in allen Punkten. Sein Klient, der BMW-Fahrer, habe ausgesagt, das Auto sei wie aus dem Nichts gekommen: «Niemand erwartet ein stehendes Auto auf der Überholspur», sagt Giess und macht geltend, dass der Beschuldigte das Auto schlichtweg nicht sah.
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