Ein Berner Bauer soll über Jahre Ferkel ohne Betäubung kastriert haben – trotz Narkosevorschrift. Das Gericht sprach ihn nun der Tierquälerei schuldig.
Ferkel dürfen seit 2010 bis zu einem Alter von zwei Wochen vom Tierhaltenden selbst kastriert werden – allerdings nur unter Narkose. Ein Landwirt aus dem Kanton Bern hielt sich jedoch nicht an diese Vorgabe und musste sich deshalb vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Kastration ohne Narkose Die Berner Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen 2014 bis Ende 2016 Ferkel ohne Narkose kastriert zu haben.
Später habe er sich ein Narkosegerät angeschafft und einen Sachkundenachweis erworben, der sowohl theoretische als auch praktische Schulungen umfasste – letzteres ist eine gesetzliche Voraussetzung für die eigenständige Durchführung der Kastration. Widersprüchliche «Schutzbehauptungen» Die Aussagen des Bauers bleiben widersprüchlich . Einerseits gab er an, dass sich sein Sohn mithilfe des Narkosegeräts um die Kastration gekümmert hätte.
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