Seit Jahren müssen Ferkel vor der Kastration betäubt werden. Ein Landwirt aus der Region hielt sich nicht daran.
Er soll Ferkel ohne Narkose kastriert haben, trotz gesetzlicher Vorschriften.Das Gericht verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Doch die Berner Staatsanwaltschaft wirft dem Mann genau das vor. Von 2014 bis Ende 2016 habe er Ferkel ohne Narkose kastriert. Der Schnitt in die Haut und die Abtrennung der Hoden sei ohne Betäubung und ohne Schmerzmittel erfolgt. Den Tieren habe er so «unnötige und starke Schmerzen und Leiden» zugefügt.
Es sei klar gewesen, dass der Beschuldigte sich um die Ferkel gekümmert habe. Sein Sohn habe erst durch seine Hofübernahme im Jahr 2017 auch die Kastration vorgenommen.Der beschuldigte Landwirt sagt, er habe sich immer für Schweine interessiert. Schon als Bub sei er immer im Stall gewesen. In der Meisterprüfung für die Schweinehaltung habe er die Bestnote erzielt. Und das Label, für das er das Fleisch geliefert habe, sei eines der strengsten gewesen.
Dann beschaffte er sich ein Narkosegerät. Er verfügte auch über einen Sachkundenachweis, bestehend aus einem Theoriekurs und praktischem Üben. Pro Jahr habe er etwa 80 Ferkel kastriert. Man müsse davon ausgehen, dass er auf die Betäubung durch die Spritze verzichtet habe, weil bei den ersten Malen einige Tiere verstorben seien. Die Arbeit mit dem Narkosegerät sei ihm dann wohl zu mühsam gewesen.
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