Der Text beleuchtet die Praxis der Tierarztpreise in der Schweiz, insbesondere die Berechtigung von Zuschlägen für dringliche Termine, die Bezahlung vor Ort und die mangelnde Transparenz in der Preisgestaltung. Der Fokus liegt auf den unterschiedlichen Preisen für gleiche Behandlungen in verschiedenen Praxen und der Schwierigkeit, einen Vergleich der Kosten durchzuführen.
Ein Hundebesitzer bemerkte, dass die Schnauze seiner Hündin Lina entzündet war. Er kontaktierte umgehend seine Tierärztin und wurde noch am selben Tag zu einem Termin eingeladen. Die Tierärztin untersuchte den Hund und verschrieb Medikamente. Die Behandlung kostete 150 Franken. Dem Hundebesitzer zufolge waren 50 Franken ein Zuschlag für den kurzfristigen Termin.
Er fand diese Gebühr unverständlich, da es sich laut seiner Aussage nicht um einen echten Notfall außerhalb der Öffnungszeiten handelte. Sind solche Zuschläge für dringliche Termine am selben Tag überhaupt erlaubt? Ja, Tierärztinnen und Tierärzte dürfen für zusätzliche Konsultationen am gleichen Tag einen Zuschlag erheben. Samuel Schmid von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte erklärt, dass Kliniken und Praxen in der Regel einen vollen Terminkalender haben und ein zusätzlicher Termin einen höheren Aufwand bedeutet, der verrechnet werden kann. Die Preise für diese Zuschläge variieren: Im Gegensatz zur Humanmedizin gibt es in der Tiermedizin keine festgelegten Tarife. Tierärztinnen können ihre Preise frei bestimmen. Einige Praxen erheben 50 Franken, andere 30 Franken für einen dringenden Termin am selben Tag. Ein weiteres Beispiel: Die Tollwutimpfung für einen Hund kostet in einer Thurgauer Praxis 70 Franken, während sie bei einer Tierärztin in Bern 90 Franken beträgt. Oftmals müssen Kundinnen und Kunden die Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen, vor allem bei Notfällen oder bei neuen Kunden. Samuel Schmid betont, dass Tierärztinnen so ihr Verlustrisiko minimieren, da Rechnungen in der Praxis oft nicht vollständig bezahlt werden. Die Tierärztinnen geben verschiedene Gründe für die Preisunterschiede an. Standort, Miet- und Lohnkosten spielen eine Rolle, ebenso wie die Art der Durchführung bestimmter Eingriffe. Einige Tierärztinnen argumentieren, dass Preisvergleiche daher schwierig seien. Laut einer Bund-Verordnung müssen Tierärztinnen ihre Tarife für Standardbehandlungen wie Blutentnahmen, Impfungen oder Kastrationen auf einer Liste oder einem Preisanschlag bekannt geben. Diese Listen sollten leicht zugänglich sein, zum Beispiel im Wartezimmer. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) fordert mehr Transparenz und argumentiert, dass die Preise für Dienstleistungen wie Impfungen oder Kastrationen zwingend auf der Website auffindbar sein sollten. Es sei unzumutbar, dass Kunden die Preislisten erst im Wartezimmer oder telefonisch einsehen müssten. Die Tierarztbranche ist jedoch skeptisch gegenüber einer öffentlichen Preisgestaltung. Viele Praxen machen ihre Listen im Wartezimmer zugänglich und informieren telefonisch über die Preise. Direkter Kundenkontakt sei wichtig, da Preise auch bei Standardbehandlungen variieren können, zum Beispiel abhängig von der Narkose eines Tieres. Dies bestätigen auch die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte. Warum gibt es kein Tarifsystem? Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte wollte in der Vergangenheit Tarifempfehlungen abgeben. Doch 2005 wurde die Initiative zurückgezogen, da dies als verbotene Preisabsprachen gewertet werden könnte. Weitere Versuche scheiterten
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