Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Totalrevision des Ruhetagsgesetzes in erster Lesung beraten. Das sogenannte Tanzverbot soll aufgehoben werden, was die Durchführung nichtreligiöser Veranstaltungen an hohen Feiertagen ermöglicht. Auch Kultur- und Sportveranstaltungen sollen künftig an diesen Tagen möglich sein, sofern sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Der Thurgau er Grosse Rat berät über eine Lockerung des Ruhetag sgesetzes, das bisher Veranstaltungen an hohen Feiertagen verhinderte.
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am Mittwoch im Rathaus Weinfelden getagt. - Weinfelden. (KEYSTONE/Gian Ehrenzelle Der Thurgauer Grosse Rat hat eine Totalrevision des Ruhetagsgesetzes in erster Lesung beraten. Das sogenannte Tanzverbot soll aufgehoben werden. Dies macht künftig die Durchführung nichtreligiöser Veranstaltungen an hohen Feiertagen möglich.In Zukunft sollen aber auch an diesen Tagen Kultur- und Sportveranstaltungen stattfinden können, sofern sie in Innenräumen durchgeführt werden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen.
Auch wenn die Totalrevision des Ruhetagsgesetzes gutgeheissen wird, müssen im Thurgau an den hohen Feiertagen die Verkaufsgeschäfte geschlossen bleiben. Dies ist im kantonalen
Ruhetag Gesetz Lockerung Veranstaltungen Thurgau
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