Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über den Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hatte.
Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über den Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hatte.
Am 23. August 2024 entscheidet das Basler Strafgericht über die Verwahrung eines 28-Jährigen, der 2017 einen Obdachlosen erstochen hat. - keystone Das Basler Strafgericht hat am Freitag, dem 23. August 2024, über einen Antrag auf Verwahrung eines 28-jährigen Mannes zu entscheiden. Er hatte im Jahr 2017 im religiösen Wahn in einem Basler Park einen Obdachlosen erstochen.Bis jetzt habe er sich jedoch gemäss Gutachterin nach wie vor nicht von religiösen Grössenwahn-Ideen distanziert, heisst es im Antrag des Straf- und Massnahmenvollzugs.
Obdachloser Schizophrenie Grössenwahn Christentum Landesverweisung
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