Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll künftig nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen bemessen werden.
Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll künftig nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen bemessen werden.
Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll künftig an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen angepasst werden. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Dass die Steuerlast für Kleinfirmen relativ gesehen grösser ist als für Grossunternehmen, ist gemäss
In dem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigten die Richter in Lausanne einen früheren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte vor rund einem Jahr auf Beschwerde eines Unternehmens entschieden, dass die degressive Tarifstruktur nicht der Verfassung entspricht. Es empfahl demweist die Beschwerde des Unternehmens sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung ab.
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