Die Swisscom ist bereit, den Streit um das Glasfasernetz bis zum Bundesgericht zu tragen.
notfalls bis zur letzten Instanz durchziehen. Sollte der Swisscom -Rekurs gegen die Weko-Verfügung vor Bundesverwaltungsgericht scheitern, wird der Fall wohl beim Bundesgericht landen. «Das ist noch nicht entschieden, aber sehr wahrscheinlich», sagte Konzernchef Christoph Aeschlimann am Donnerstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Denn es gehe um sehr viel Geld und eine sehr wichtige Angelegenheit.
«Wir bedauern den Entscheid der Weko. Der ist in vielen Punkten für uns nicht nachvollziehbar.» Die Kartellwächter hatten der Swisscom vor einer Woche eine Busse von 18,4 Millionenaufgebrummt, weil sie die geänderte Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig halten. Die Swisscom hatte die Netzarchitektur auf nur eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht umgestellt.
Dabei handle es sich um rund 100'000 Anschlüsse, die bereits vor der Weko-Untersuchung in Betrieb genommen worden seien, sagte Aeschlimann in einer Analystenkonferenz. Es sei nicht sicher, ob die Swisscom es schaffe, bis Ende nächsten Jahres alle diese Anschlüsse umzubauen, sagte der Swisscom-Chef im Gespräch mit AWP. «Das ist eine extrem steile Forderung der Weko, diese Anschlüsse in eineinhalb Jahren umzubauen.
Die Mehrkosten für den Gesamtausbau nach dem Weko-Modell wollte der Swisscom-Chef nicht beziffern. Das deutsche Beratungsunternehmen WIK-Consult schätzt die Mehrkosten für den Ausbau auf 600 bis 800 MillionenNach der Abschaltung des Kupfernetzes an Orten, wo ein Glasfasernetz zur Verfügung steht, will die Swisscom die alten Kabel dort aus dem Boden holen, wo das geht. Damit könne man das Kupfer wiederverwerten, sagte Aeschlimann.
Strassen will die Swisscom für den Ausbau der Kupferleitungen nicht aufreissen. Es seien keine Tiefbauarbeiten geplant, sagte Aeschlimann. Die Einsparungen durch die Stilllegung des über 150-jährigen Kupfernetzes wollte der Swisscom-Chef nicht beziffern.
Swisscom Weko-Streitigkeiten Netzarchitekturänderung Bundesgericht
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